Dienstanweisung für die Feuerwehrjugend



Lt. Dienstanweisung für die Feuerwehrjugend ist ein Jugendhelm zu tragen. In der Dienstanweisung wird sehr genau ausgeführt, dass der Jugendhelm ein Arbeitsschutzhelm, ÖNORM F 5115 geprüft sein muss. Die Helmschale besteht aus thermoplastischem Kunststoff der im Laufe der Zeit aushärtet, sodass der Jugendhelm einem Ablaufdatum unterliegt und periodisch auszutauschen wäre. Ausgehend vom Oö.FWG, was die Feuerwehrjugend überhaupt tun darf, ist der derzeit vorgeschriebene Arbeitsschutzhelm überzogen. Im Hinblick darauf erscheint ein kostenintensiver regelmäßiger Helmnachkauf nicht vertretbar. Mit Beschluss in der Sitzung der Landes-Feuerwehrleitung am 26.April 2004 wurde die Dienstabweisung für die Feuerwehrjugend unter Punkt 12.6.2 nun wie folgt abgeändert: Der Ausdruck ".......Ein Arbeitsschutzhelm "ÖNORM F 5115 geprüft...." wird ersetzt durch den Ausdruck "eine Kopfbedeckung".