Dienstanweisung für die
Feuerwehrjugend
Lt. Dienstanweisung für die Feuerwehrjugend ist
ein Jugendhelm zu tragen. In der Dienstanweisung wird sehr genau ausgeführt,
dass der Jugendhelm ein Arbeitsschutzhelm, ÖNORM F 5115 geprüft sein muss. Die
Helmschale besteht aus thermoplastischem Kunststoff der im Laufe der Zeit
aushärtet, sodass der Jugendhelm einem Ablaufdatum unterliegt und periodisch
auszutauschen wäre. Ausgehend vom Oö.FWG, was die
Feuerwehrjugend überhaupt tun darf, ist der derzeit vorgeschriebene
Arbeitsschutzhelm überzogen. Im Hinblick darauf erscheint ein kostenintensiver
regelmäßiger Helmnachkauf nicht vertretbar. Mit Beschluss in der Sitzung der
Landes-Feuerwehrleitung am 26.April 2004 wurde die Dienstabweisung für die
Feuerwehrjugend unter Punkt 12.6.2 nun wie folgt abgeändert: Der Ausdruck
".......Ein Arbeitsschutzhelm "ÖNORM F 5115 geprüft...." wird ersetzt
durch den Ausdruck "eine Kopfbedeckung".