Abwehrender Brandschutz

Für eine erfolgreiche Brandbekämpfung müssen die notwendigen Maßnahmen gekonnt - also erlernt und geübt - und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden. Die richtige Reihenfolge wird in einer Brandschutzkette dargestellt:

Brand entdecken

Brandmeldeanlage, persönliche Wahrnehmung

Brand melden

Druckknopfmelder, Telefon

Retten, wenn notwendig

Personen aus der Gefahrenzone bringen

Brand mit Mitteln der Ersten Löschhilfe bekämpfen

z.B. Verwendung von Handfeuerlöschern

Brand mit Mitteln der Erweiterten Löschhilfe bekämpfen

organisierter Einsatz von Löschgeräten

Feuerwehr einweisen

Lotsen am Anfahrtsweg aufstellen, Information über Brandverlauf geben

Brand lokalisieren

Brandausbreitung durch Feuerwehreinsatz begrenzen

Brand bekämpfen

Feuerwehreinsatz bis zum Erlöschen des Brandes

Brandwache stellen

Brandstätte kontrollieren, Glutnester bekämpfen

Fällt auch nur eine dieser Maßnahmen aus, reißt also die Brandschutzkette, dann ist die Brandbekämpfung wesentlich erschwert oder wird überhaupt erst verspätet eingeleitet, was meist zum Totalschaden am betroffenen Gebäude oder ganzer Betriebsanlagen führt.

Verhalten im Brandfall

Es brennt! Was ist zu tun?

1. Alarmieren
2. Retten (Behinderten oder Verletzten helfen)
3. Löschen

Alarmieren

Die Brandmeldung kann automatisch über eine Brandmeldeanlage oder manuell über Druckknopfmelder bzw. Telefon erfolgen.

Geben Sie bei einem Notruf immer bekannt:
Wer spricht? (Name des Anrufers)
Was ist passiert? (Brand, technisches Gebrechen)
Wo wird die Feuerwehr gebraucht (Adresse, Anfahrt)
Wie Hinweise auf besondere Umstände, z.B.
         - eingeschlossene Personen
         - Krankenhaus Pflegeheim
         - Schule
         - Hochhaus
Sprechen Sie langsam und deutlich!
Alarmieren Sie die Feuerwehr auch bei Brandverdacht - der Feuerwehreinsatz kostet nichts!
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die Feuerwehr verständigt haben.

Retten (helfen, flüchten)

Menschenrettung geht vor Brandbekämpfung!
Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich gebracht werden müssen.
Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke, Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.
Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen! Brennende Kleidung mit Hilfe von Decken oder anderen Kleidungsstücken (Wälzen am Boden) löschen.

Wenn Sie flüchten können:

Fenster im Brandraum schließen
Andere Mitbewohner benachrichtigen
Türen hinter sich schließen
Fenster von Fluchtwegen (Stiegen, Gänge) zur      Brandrauchentlüftung öffnen
Keine Aufzüge benützen
Geordnet und überlegt das Haus verlassen
Zusammen mit den Mitbewohnern (Nachbarn) das Eintreffen      der Feuerwehr abwarten
Vollzähligkeit überprüfen

Wenn Sie vom Brand eingeschlossen sind:

Entfernen Sie sich soweit wie möglich vom Brandherd
Schließen Sie alle Türen zwischen sich und dem Brandherd
Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas möglichst mit      nassen Tüchern abdichten
Erst jetzt, wenn dies möglich ist, Fenster öffnen
Machen Sie auf sich aufmerksam
          - wenn möglich telefonieren oder
          - beim (offenen) Fenster rufen und winken

Die meisten bei einem Brand verunglückten Personen sind durch falsches Verhalten zu Schaden gekommen, daher unbedingt Ruhe und Besonnenheit bewahren! Abgesehen von der Brandhitze besteht vor allem Erstickungs- und Vergiftungsgefahr durch Rauchgase.

Die Feuerwehr hilft Ihnen mit allen verfügbaren Mitteln und zwar durch:

Vordringen zu Ihrem Aufenthaltsraum
Freimachen des Fluchtweges
Rettung über Drehleiter oder Hubsteiger
Bereitstellung von Sprungtüchern oder Sprungkissen
Hubschrauberrettung vom Dach des brennenden Gebäudes

Löschen

Etwa die Hälfte aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der Ersten Löschhilfe und der richtige Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Entstehen von Großbränden verhindern.

Regeln für die Brandbekämpfung

Türen und Fenster des vom Brand betroffenen Raumes so      lange geschlossen halten, bis der Löschangriff nach      ausreichender Bereitstellung von Löschgeräten und      Löschmittel vorgenommen werden kann.
Beim Vorgehen in den Brandraum die Fenster im      Stiegenhaus und gegebenenfalls in den vor dem Brandraum      liegenden Räumen öffnen, damit die aus dem Brandraum      strömenden Rauchgase ungehindert ins Freie abziehen      können und das Stiegenhaus nicht verqualmt wird.
Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und unter      Ausnützung einer Deckung (Türblatt, angrenzende Mauer)      öffnen.
Achtung: Gefahr durch Stichflammen!
In gebückter Haltung oder am Boden kriechend so nahe an           den Brand heranarbeiten, dass dieser mit dem Löschstrahl      sicher getroffen werden kann.
Beginn der Löscharbeit an der Stelle der größten      Brandausbreitungsgefahr.
Löschwasserstrahl nur in die Glut, nicht in Flammen und      Rauch richten!
Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende      Gegenstand gesehen werden kann.
Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen,      damit der Wasserdampf abziehen kann und die brennenden      Gegenstände wieder sichtbar werden.

Immer Deckung nehmen! Auf Gefährdung durch Stichflammen und Wasserdampf achten! Bei Verqualmung am Boden kriechend vorgehen! Achten, dass Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird! In stark verqualmte Räume darf nur unter Verwendung geeigneter Atemschutzgeräte vorgedrungen werden!

Verhinderung der Brandausbreitung:

Kann ein Brand mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, dann muss versucht werden, den Brand auf den Brandraum zu begrenzen.
Noch nicht vom Brand erfasste brennbare Gegenstände aus      dem Brandraum entfernen
Wichtig: Beim Verlassen des Brandraumes Türen hinter sich      schließen! Brandraum vor dem Eintreffen der Feuerwehr nicht      belüften!
Türen im Brandabschnitt geschlossen halten, vor allem die      Türen zum Stiegenhaus.
Klima- und Lüftungsanlagen abstellen, Brandschutzklappen      schließen.
Zum Brandraum führende Gas- oder Ölleitungen absperren.
Behälter mit verdichteten oder brennbaren Gasen rechtzeitig      ins Freie bringen, Voraussetzung ist, dass die erhitzte      Oberfläche noch mit bloßen Händen befühlt werden kann.
Umgebung beobachten: Bei Funkenflug und Flugfeuer in      gefährdeten Objekten sämtliche Öffnungen (Fenster, Türen,      Dachbodenluken) schließen. Bei Gefährdung durch      Funkenflug, Flugfeuer oder Wärmestrahlung gefährdete      Bereiche nass halten.

Vorbereitung des Feuerwehreinsatzes

Einsatzkräfte bei der Hauptzufahrt erwarten und einweisen
Einfahrten und Eingänge öffnen
Rettungs- und Angriffswege freimachen
Unbeteiligte Personen (Fremde, Schaulustige) fernhalten
Einsatzkräfte beim Eintreffen informieren über:
         - Lage des Brandherdes
         - Eventuell vermisste Personen
         - Eventuell noch im Brandobjekt befindliche gehbehinderte Personen (Kranke, Kinder,            alte Menschen)
         - Besondere Gefahren (Spraydosen, Druckgasflaschen, Chemikalien)
         - Bedrohte Tiere, besondere Sachwerte
Feuerwehr einweisen:
         - Steigleitungseinspeisungen,
         - Lage von Hydranten (besonders wichtig Unterflurhydranten),
         - sonstige Wasserentnahmestellen.
Sich der Feuerwehr zur Verfügung stellen;
Selbstschutzhelfer haben vor allem wichtige Orts- und Personenkenntnisse.      Schlauchanschluß

Maßnahmen nach dem Brand

Vom Brand betroffene Räume nicht betreten
Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen, sollen dem      Einsatzleiter der Feuerwehr, in Betrieben auch dem Vorgesetzten oder      Brandschutzbeauftragten, bekannt gegeben werden
Benützte Handfeuerlöscher erst nach Instandsetzung und Wiederbefüllung an ihren      Standort zurückbringen