Abwehrender
Brandschutz
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Für eine
erfolgreiche Brandbekämpfung müssen die notwendigen Maßnahmen gekonnt - also
erlernt und geübt - und in der richtigen Reihenfolge durchgeführt werden. Die
richtige Reihenfolge wird in einer Brandschutzkette dargestellt:
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Brand
entdecken
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Brandmeldeanlage,
persönliche Wahrnehmung
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Brand melden
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Druckknopfmelder,
Telefon
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Retten, wenn
notwendig
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Personen aus
der Gefahrenzone bringen
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Brand mit
Mitteln der Ersten Löschhilfe bekämpfen
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z.B. Verwendung
von Handfeuerlöschern
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Brand mit
Mitteln der Erweiterten Löschhilfe bekämpfen
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organisierter
Einsatz von Löschgeräten
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Feuerwehr
einweisen
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Lotsen am
Anfahrtsweg aufstellen, Information über Brandverlauf geben
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Brand
lokalisieren
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Brandausbreitung
durch Feuerwehreinsatz begrenzen
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Brand
bekämpfen
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Feuerwehreinsatz
bis zum Erlöschen des Brandes
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Brandwache
stellen
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Brandstätte
kontrollieren, Glutnester bekämpfen
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Fällt auch nur
eine dieser Maßnahmen aus, reißt also die Brandschutzkette, dann ist die
Brandbekämpfung wesentlich erschwert oder wird überhaupt erst verspätet
eingeleitet, was meist zum Totalschaden am betroffenen Gebäude oder ganzer
Betriebsanlagen führt.
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Verhalten im Brandfall
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Es
brennt! Was ist zu tun?
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1. Alarmieren
2. Retten (Behinderten oder Verletzten helfen)
3. Löschen
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Alarmieren
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Die
Brandmeldung kann automatisch über eine Brandmeldeanlage oder manuell über
Druckknopfmelder bzw. Telefon erfolgen.
Geben Sie bei einem Notruf immer bekannt:
— Wer spricht? (Name des Anrufers)
— Was ist passiert? (Brand, technisches Gebrechen)
— Wo wird die Feuerwehr gebraucht (Adresse, Anfahrt)
— Wie Hinweise auf besondere Umstände, z.B.
- eingeschlossene
Personen
- Krankenhaus
Pflegeheim
- Schule
- Hochhaus
Sprechen Sie langsam und deutlich!
Alarmieren Sie die Feuerwehr auch bei Brandverdacht - der Feuerwehreinsatz
kostet nichts!
Verlassen Sie sich niemals darauf, dass bereits andere die
Feuerwehr verständigt haben.
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Retten (helfen, flüchten)
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Menschenrettung
geht vor Brandbekämpfung!
Stellen Sie fest, ob Verletzte oder Behinderte aus dem Gefahrenbereich
gebracht werden müssen.
Bringen Sie sich und Hilfsbedürftige (Kinder, alte Menschen, Kranke,
Gehbehinderte) möglichst gleichzeitig mit der Alarmierung in Sicherheit.
Personen, deren Kleidung in Brand geraten ist, nicht fortlaufen lassen!
Brennende Kleidung mit Hilfe von Decken oder anderen Kleidungsstücken (Wälzen
am Boden) löschen.
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Wenn Sie flüchten können:
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— Fenster im Brandraum schließen
— Andere Mitbewohner benachrichtigen
— Türen hinter sich schließen
— Fenster von Fluchtwegen (Stiegen, Gänge) zur
Brandrauchentlüftung öffnen
— Keine Aufzüge benützen
— Geordnet und überlegt das Haus verlassen
— Zusammen mit den Mitbewohnern (Nachbarn) das Eintreffen
der Feuerwehr abwarten
— Vollzähligkeit überprüfen
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Wenn
Sie vom Brand eingeschlossen sind:
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— Entfernen Sie sich soweit wie möglich
vom Brandherd
— Schließen Sie alle Türen zwischen sich und dem Brandherd
— Türritzen gegen das Eindringen von Rauchgas möglichst mit
nassen Tüchern abdichten
— Erst jetzt, wenn dies möglich ist, Fenster öffnen
— Machen Sie auf sich aufmerksam
- wenn möglich
telefonieren oder
- beim (offenen)
Fenster rufen und winken
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Die meisten bei
einem Brand verunglückten Personen sind durch falsches Verhalten zu Schaden
gekommen, daher unbedingt Ruhe und Besonnenheit bewahren! Abgesehen von der
Brandhitze besteht vor allem Erstickungs- und Vergiftungsgefahr durch
Rauchgase.
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Die
Feuerwehr hilft Ihnen mit allen verfügbaren Mitteln und zwar durch:
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— Vordringen zu Ihrem Aufenthaltsraum
— Freimachen des Fluchtweges
— Rettung über Drehleiter oder Hubsteiger
— Bereitstellung von Sprungtüchern oder Sprungkissen
— Hubschrauberrettung vom Dach des brennenden Gebäudes
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Löschen
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Etwa die Hälfte
aller gemeldeten Brandfälle werden noch vor dem Eintreffen der Feuerwehr von
Privatpersonen gelöscht. Kenntnisse in der Ersten Löschhilfe und der richtige
Einsatz von Kleinlöschgeräten können in vielen Fällen das Entstehen von
Großbränden verhindern.
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Regeln
für die Brandbekämpfung
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—Türen und Fenster des vom Brand
betroffenen Raumes so lange geschlossen halten,
bis der Löschangriff nach ausreichender
Bereitstellung von Löschgeräten und Löschmittel
vorgenommen werden kann.
— Beim Vorgehen in den Brandraum die Fenster im
Stiegenhaus und gegebenenfalls in den vor dem
Brandraum liegenden Räumen öffnen, damit die
aus dem Brandraum strömenden Rauchgase
ungehindert ins Freie abziehen können und das
Stiegenhaus nicht verqualmt wird.
— Tür zum Brandraum in gebückter Stellung und unter
Ausnützung einer Deckung (Türblatt, angrenzende
Mauer) öffnen.
— Achtung: Gefahr durch Stichflammen!
— In gebückter Haltung oder am Boden kriechend so nahe an
den Brand
heranarbeiten, dass dieser mit dem Löschstrahl
sicher getroffen werden kann.
— Beginn der Löscharbeit an der Stelle der größten
Brandausbreitungsgefahr.
— Löschwasserstrahl nur in die Glut, nicht in Flammen und
Rauch richten!
— Nur dann Wasser aufbringen, wenn der zu löschende
Gegenstand gesehen werden kann.
— Die Löschwasseraufbringung von Zeit zu Zeit unterbrechen,
damit der Wasserdampf abziehen kann und die
brennenden Gegenstände wieder sichtbar werden.
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Immer Deckung nehmen! Auf
Gefährdung durch Stichflammen und Wasserdampf achten! Bei Verqualmung am
Boden kriechend vorgehen! Achten, dass Rückzugsweg nicht abgeschnitten wird!
In stark verqualmte Räume darf nur unter Verwendung geeigneter
Atemschutzgeräte vorgedrungen werden!
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Verhinderung
der Brandausbreitung:
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Kann ein Brand
mit den verfügbaren Löschgeräten nicht gelöscht werden, dann muss versucht
werden, den Brand auf den Brandraum zu begrenzen.
— Noch nicht vom Brand erfasste brennbare Gegenstände aus
dem Brandraum entfernen
— Wichtig: Beim Verlassen des Brandraumes Türen hinter sich
schließen! Brandraum vor dem Eintreffen der
Feuerwehr nicht belüften!
— Türen im Brandabschnitt geschlossen halten, vor allem die
Türen zum Stiegenhaus.
— Klima- und Lüftungsanlagen abstellen, Brandschutzklappen
schließen.
— Zum Brandraum führende Gas- oder Ölleitungen absperren.
— Behälter mit verdichteten oder brennbaren Gasen rechtzeitig
ins Freie bringen, Voraussetzung ist, dass die
erhitzte Oberfläche noch mit bloßen Händen
befühlt werden kann.
— Umgebung beobachten: Bei Funkenflug und Flugfeuer in
gefährdeten Objekten sämtliche Öffnungen
(Fenster, Türen, Dachbodenluken) schließen. Bei
Gefährdung durch Funkenflug, Flugfeuer oder Wärmestrahlung
gefährdete Bereiche nass halten.
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Vorbereitung des
Feuerwehreinsatzes
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— Einsatzkräfte bei der Hauptzufahrt
erwarten und einweisen
— Einfahrten und Eingänge öffnen
— Rettungs- und Angriffswege freimachen
— Unbeteiligte Personen (Fremde, Schaulustige) fernhalten
— Einsatzkräfte beim Eintreffen informieren über:
- Lage des Brandherdes
- Eventuell vermisste
Personen
- Eventuell noch im
Brandobjekt befindliche gehbehinderte Personen (Kranke, Kinder, alte
Menschen)
- Besondere Gefahren
(Spraydosen, Druckgasflaschen, Chemikalien)
- Bedrohte Tiere,
besondere Sachwerte
— Feuerwehr einweisen:
-
Steigleitungseinspeisungen,
- Lage von Hydranten
(besonders wichtig Unterflurhydranten),
- sonstige
Wasserentnahmestellen.
— Sich der Feuerwehr zur Verfügung stellen;
— Selbstschutzhelfer haben vor allem wichtige Orts- und
Personenkenntnisse. Schlauchanschluß
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Maßnahmen nach dem Brand
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— Vom Brand betroffene Räume nicht
betreten
— Alle Wahrnehmungen, die zur Ermittlung der Brandursache dienen,
sollen dem Einsatzleiter der Feuerwehr, in
Betrieben auch dem Vorgesetzten oder
Brandschutzbeauftragten, bekannt gegeben werden
— Benützte Handfeuerlöscher erst nach Instandsetzung und
Wiederbefüllung an ihren Standort zurückbringen
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