Gefahren
an der Brandstelle
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Einsturzgefahr
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Durch Brand-
und Hitzeeinwirkung wird das statische Verhalten von Baustoffen verändert, in
der Folge kommt es häufig zum Einsturz von Decken, Wänden und anderen
Bauteilen.
Hauptursachen dafür sind:
— Die Verminderung der Festigkeit von Metallteilen bei Erwärmung
(Säulen, Trägerkonstruktionen)
— Die Ausdehnung der Baustoffe durch Erwärmung (Betonfertigteile
rutschen aus den Auflagern, Giebelwände stürzen
nach außen)
— Der Abbrand bei Holzkonstruktionen nach längerer Brandeinwirkung
(Dachstuhl, Dübelbaum- und Tramdecken)
— Die Überlastung der Decken durch das aufgebrachte Löschwasser (ca.
10 - 20 % des Löschwassers verdampfen, der Rest
ist "Wasserschaden"!)
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Explosionsgefahr
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Explosionen
können bei der schlagartigen Verbrennung von Gasen, Dämpfen und Stäuben
auftreten. Zerstörungen durch die Druckwelle und eine schnelle Brandausbreitung
sind die Folgen. Explosionsgefahr besteht immer beim Vorhandensein von
brennbarem Gas-, Dampf- und Staub-Luftgemischen. Zündursachen können bereits
elektrische Funken von Lichtschaltern oder Klingeln, aber auch Schlagfunken
von Werkzeugen sein. Auch das Aufwirbeln von Staub an der Brandstelle birgt
Explosionsgefahr.
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Gefahr durch Stichflammen
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Stichflammen
sind lange, spitze, sehr heiße Flammen in ausgeprägter Richtung, die bei
explosionsartiger Verbrennung von Gas- und Dampf-Luftgemischen auftreten.
Sie sind häufig die Folge von Schwelbränden, bei denen sich durch
Sauerstoffmangel, aber bei vorhandener Zündtemperatur, größere Mengen von
brennbaren Gasen und Dämpfen ansammeln, die bei plötzlicher Luftzufuhr (z.B.
durch das Öffnen einer Tür) in Richtung der einströmenden Luft
explosionsartig verbrennen.
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Stichflammen sind bei Bränden
in Gebäuden immer zu befürchten!
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Daher
sind auch bei der Brandbekämpfung immer entsprechende Vorsichtsmaßnahmen
einzuhalten:
— Immer gebückte Haltung einnehmen, Stichflammen bilden sich nicht am
Boden sondern in Körperhöhe
— Türen zum Brandraum immer langsam öffnen
— Hinter dem Türblatt oder der angrenzenden Mauer Deckung nehmen
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Gefahr durch Gasbehälter
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Bersten
Druckgefäße mit brennbarem Inhalt (Gasflaschen, Spraydosen), so kommt es zur
Stichflammenbildung oder gar zu einer Explosion, die zu einer sehr raschen
Brandausbreitung führt.
Besondere Gefahr besteht beim Bersten von Flüssiggasbehältern. Das
freiwerdende, Warnung vor explosionsgefährlichen Stoffen überhitzte
Flüssiggas verdampft, die explosionsartige Verbrennung des so entstandenen
Dampfluftgemisches kann einen Feuerball zur Folge haben. Bei
Flüssiggasbehältern, die mit der bloßen Hand nicht mehr längere Zeit berührt
werden können, besteht höchste Explosionsgefahr.
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Gefahr durch Brandgase
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Bei jeder
Verbrennung entstehen neben Wärme und Licht auch Brandgase. Die
wesentlichsten Bestandteile von Brandgasen sind Kohlendioxid, Kohlenmonoxid,
Schwefeldioxid, Chlor, Wasserdampf und Ruß als Schwebstoff.
Brandgase sind giftig, reizen die Augen und Atmungsorgane und behindern die
Sicht. Beim Vorgehen in verqualmte Brandräume ist daher immer
umluftunabhängiger Atemschutz (schwerer Atemschutz) erforderlich.
Die Fluchthaube ist eine
Schutzmöglichkeit zum Verlassen des brennenden Gebäudes über verqualmte Gänge
und Stiegen. Die in die Haube eingearbeitete Sichtscheibe schützt Gesicht und
Augen gegen Hitze und kurzzeitige Flammeneinwirkung und gegen augenreizenden Brandrauch. Das Filter reinigt die
Atemluft von Schweb- und Schadstoffen und hat eine wirksame Einsatzzeit von
ca. 15 Minuten. Diese Zeit ist für die Flucht aus Gebäuden im Normalfall
ausreichend. Fluchthauben sind nur für die Einmalbenützung vorgesehen.
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Brandausbreitungsgefahr
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Bei jedem
Flammbrand besteht grundsätzlich die Gefahr der Brandausbreitung.
Sie ist umso größer,
— je mehr brennbarer Stoff vorhanden ist,
— je leichter die vorhandenen Stoffe brennen und
— je mehr Sauerstoff (Luft) zum Brandherd gelangt.
Die Brandausbreitung wird in bestimmte Richtungen
begünstigt:
— Nach oben, durch die Thermik der heißen Brandgase (Kaminwirkung)
— In Windrichtung, durch Flammen, Funken und Flugfeuer (Sekundärbrände
sind daher auch über größere Entfernungen
möglich)
— Gegen die Windrichtung durch Wärmestrahlung, da keine Rauchgase
vorhanden sind und daher die Strahlungsenergie
von diesen nicht absorbiert werden kann.
— Über Brandbrücken, das sind brennbare oder offene Verbindungen
zwischen Brandabschnitten (z.B. nicht geschottete Installationskanäle oder Fördereinrichtungen)
— Durch Brandüberschlag in das oberhalb des Brandraumes gelegene
Geschoß durch offene Fenster
Gefahren der Brandausbreitung durch bauliche Mängel:
— Unzureichende oder fehlende Brandabschnittsbildung
— Funktionslose Brandschutzabschlüsse (z.B. festgekeilte
Brandschutztüren)
— Nicht vorhandene oder offen fixierte Brandschutzklappen
— Mangelhafter Brandwiderstand gegen Funkenflug und Flugfeuer durch
weiche Dachdeckung
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Gefahr durch elektr. Strom
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Elektrische Schutzmaßnahmen
wie Isolierungen, Schutzschaltungen, Erdungen etc. 42 Brandschutztür
geschlossen halten TRAGBARE FEUERLÖSCHER: Flammbrandpulver Kohlendioxid
können durch Brandeinwirkung zerstört und damit unwirksam werden. Alle im
Bereich der Brandstelle vorhandenen Metallteile können unter Spannung stehen,
also nicht nur elektrische Leitungen und Geräte, sondern auch
Metallkonstruktionen, Gas- oder Wasserleitungsrohre, Dachrinnen und
Drahtzäune.
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Achtung: Auf Brandstellen ist
immer die Gefahr von hoher Berührungsspannung gegeben!
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Besondere
Gefahren gehen von Stromleitungen aus, die den Boden berühren. Eine zu große
Annäherung kann zur sogenannten "Schrittspannung" führen, die einen
Stromfluss durch den Körper zur Folge hat.
Abhilfe: kleine, schleifende Schritte!
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Abschaltmaßnahmen
bei Bränden
Grundsätzlich soll so wenig
wie möglich abgeschaltet werden, um die Beleuchtung, den Betrieb von
Wasserversorgungsanlagen und Aufzügen sicherzustellen. Es ist daher
zweckmäßig, nur die unmittelbar vom Brand betroffenen Anlagenteile
spannungsfrei zu machen.
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Löschen
von Bränden im Bereich elektrischer Anlagen
Wenn auch die für Brände in elektrischen Anlagen geeigneten Löschmittel
weitgehend gefahrlos sind, so ist doch stets zu versuchen, elektrische
Hochspannungsanlagen durch das zuständige Fachpersonal vor dem Löschen
spannungsfrei schalten zu lassen.
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Nass-, Schaum- und
Pulverlöscher mit Glutbrandpulver dürfen bei Bränden in elektrischen Anlagen nicht
verwendet werden!
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Können elektrische
Anlagen nicht spannungsfrei geschaltet werden, so ist beim Löschen mit Wasser
und geeigneten Handfeuerlöschern ein bestimmter Mindestabstand einzuhalten.
Mindestabstände, bei Verwendung eines Tragbaren Feuerlöschers
(Flammbrandpulver/ Kohlendioxid) zu spannungsführenden
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