Gefährliche
Stoffe |
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Gefährliche
Stoffe sind nicht nur in der Industrie und im Gewerbe, sondern auch im
Haushalt, in der Landwirtschaft sowie beim Gütertransport anzutreffen.
Grundsätzlich können folgende Gefahren von "Gefährlichen Stoffen"
ausgehen: |
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Explosionsgefahr
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Gefährdung
durch Druck- und Hitzewelle |
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Erstickungsgefahr |
Gefährdung
durch Sauerstoffmangel |
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Erfrierungsgefahr |
Gefährdung
durch tiefgekühlte und verflüssigte Gase |
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Brandgefahr |
Entzündung
durch Hitze und Flammen |
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Vergiftungsgefahr
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Aufnahme von
giftigen Stoffen in den Körper |
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Verseuchungsgefahr
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Aufnahme von
Krankheitserregern in den Körper |
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Strahlengefahr |
Gefahr der
Einwirkung von radioaktiven Strahlen auf den Körper |
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Verätzungsgefahr |
Verletzung der
Haut und Schleimhäute durch Chemikalien |
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Umweltgefahr |
Gefahr der
Verunreinigung von Boden, Wasser und Luft |
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Kennzeichnung |
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Nach dem Chemikaliengesetz
sind Behälter und Verpackungen von gefährlichen Stoffen mit folgenden Angaben
zu kennzeichnen: |
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Giftig (T) |
Leichtentzündlich (F) |
Mindergiftig (Xn) |
Brandfördernd (O) |
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Ätzend (C) |
Explosionsgefährlich (E) |
Reizend (Xi) |
Umweltgefährlich (‹‹N) |
Pictogramm und Hinweise zur
schadlosen Beseitigung |
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Nach dem
Chemikaliengesetz ist der Erzeuger oder Vertreiber von gefährlichen Stoffen
oder gefährlichen Zubereitungen verpflichtet, dem Bezieher zumindest bei der
Erstlieferung ein Sicherheitsdatenblatt nach ÖNORM Z 1008 mitzuliefern. |
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Farbkennzeichnung von
Gasflaschen |
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Gasflaschen
müssen durch einen Farbring auf der Flaschenschulter oder durch einen
gänzlichen Farbanstrich gekennzeichnet sein. |
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Flüssiggasflaschen
(für Propan, Butan und deren Gemische) sowie Druckgaspackungen sind von der
Farbkennzeichnung ausgenommen. Diese sind üblicherweise mit einem
Flammensymbol gekennzeichnet. |
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Atemgifte |
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Arten |
Das sind in der
Luft befindliche Schadstoffe in Form von Gasen, Dämpfen oder Stäuben, die
vorwiegend mit der Atemluft in den Körper gelangen. |
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Leichter
als Luft (z.B. Ammoniak, Erdgas, Kohlenmonoxid) |
Im Freien:
Gefahr an der Entstehungs- oder Austrittstelle, verflüchtigen sich relativ
rasch In geschlossenen Räumen: hohe Konzentration möglich, daher sehr
gefährlich, betroffene Räume gut lüften (Fenster und Türen öffnen) |
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Schwerer
als Luft (z.B.Benzindämpfe, Chlor, Flüssiggas, Kohlendioxid) |
Im Freien:
gefährliche Konzentrationen in Kanälen, Bodenvertiefungen, windgeschützten
Stellen, aber auch Kellerräumen In geschlossenen Räumen: gefährliche
Konzentration vorwiegend in Bodennähe, fließen durch Bodenöffnungen und
Stiegen in tiefer gelegene Räume (Keller) ab |
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Wirkung auf Menschen |
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Erstickende
Wirkung |
Beispielsweise
durch Stickstoff aber auch durch Gase und Dämpfe, die schwerer als Luft sind
und daher die Atemluft verdrängen (z.B. Kohlendioxid und Flüssiggas) |
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Reiz-
und Ätzwirkung |
Zerstörung der
Atmungsorgane, der Augen und der Haut (z.B. Ammoniakdämpfe, Chlor, nitrose Gase) |
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Blut
und Nervengifte |
Diese Atemgifte
gelangen durch den Gasaustausch der Lunge ins Blut und damit in die Körperorgane.
Ihr Vorhandensein ist oft nicht erkennbar, die Folgen sind Spätwirkungen!
Dazu gehören u.a. Äther-, Benzin- und Benzoldämpfe,
Kohlenmonoxid, Chloroform |
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Schutzmassnahmen |
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3A- Regel |
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Abstand |
Entfernung aus
der Gefahrenzone ist der sicherste Schutz |
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Abschirmung |
Schutzbekleidung,
Deckung, geschützten Raum aufsuchen |
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Aufenthaltszeit |
Aufenthaltszeit
so kurz wie möglich halten! In der Gefahrenzone nur dann aufhalten, wenn dies
zur Rettung oder Gefahrenabwehr unbedingt notwendig ist. |
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Worauf besonders zu achten
ist |
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Brennbare
Gase |
Anlagen für die
Verwendung brennbarer Gase dürfen nur
von Fachleuten errichtet und in Betrieb genommen werden. |
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Bei
Gasgeruch im Haus besteht Explosionsgefahr, daher: |
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Erdgas |
ist leichter
als Luft und verflüchtigt sich nach oben. |
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Flüssiggas |
ist schwerer
als Luft, sinkt daher zu Boden und fließt in tiefergelegene
Räume ab. Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Kellerräumen, aber auch nicht
auf Gängen und Stiegenhäusern, in Hauseingängen und Hausdurchfahrten
abgestellt werden. Flüssiggas dehnt sich bei Erwärmung stark aus, ab einer
Temperatur von 70 °C muss mit dem Bersten von Versandbehältern gerechnet
werden. Diese sind deshalb vor Erwärmung zu schützen, dürfen keiner direkten
Sonnenbestrahlung ausgesetzt und auch nicht in der Nähe von Öfen und
Heizkörpern aufgestellt werden (Abstand von Wärmequellen mindestens 1,5 m). |
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Spraydosen |
enthalten
durchwegs brennbare Gase als Treibgas. Vorsicht bei der Verwendung in der
Nähe von offenem Licht oder Feuer. |
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Brennbare
Flüssigkeiten |
Auch entleerte
Behälter von brennbaren Flüssigkeiten können immer noch brennbare Dämpfe
enthalten. |
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Auch viele im Haushalt
verwendete Reinigungsmittel sind brennbar, Flaschenkennzeichnung beachten! |
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Feuerwerkskörper |
sind mit
Spreng- und/oder brennbaren Stoffen gefüllt. |