Gefährliche Stoffe

 

Gefährliche Stoffe sind nicht nur in der Industrie und im Gewerbe, sondern auch im Haushalt, in der Landwirtschaft sowie beim Gütertransport anzutreffen. Grundsätzlich können folgende Gefahren von "Gefährlichen Stoffen" ausgehen:

Explosionsgefahr

Gefährdung durch Druck- und Hitzewelle

Erstickungsgefahr

Gefährdung durch Sauerstoffmangel

Erfrierungsgefahr

Gefährdung durch tiefgekühlte und verflüssigte Gase

Brandgefahr

Entzündung durch Hitze und Flammen

Vergiftungsgefahr

Aufnahme von giftigen Stoffen in den Körper

Verseuchungsgefahr

Aufnahme von Krankheitserregern in den Körper

Strahlengefahr

Gefahr der Einwirkung von radioaktiven Strahlen auf den Körper

Verätzungsgefahr

Verletzung der Haut und Schleimhäute durch Chemikalien

Umweltgefahr

Gefahr der Verunreinigung von Boden, Wasser und Luft

Kennzeichnung

Nach dem Chemikaliengesetz sind Behälter und Verpackungen von gefährlichen Stoffen mit folgenden Angaben zu kennzeichnen:

Giftig (T)
Sehr giftig (T+)

Leichtentzündlich (F)
Hochentzündlich (F+)

Mindergiftig (Xn)

Brandfördernd (O)

Ätzend (C)

Explosionsgefährlich (E)

Reizend (Xi)

Umweltgefährlich (‹‹N)

Pictogramm und Hinweise zur schadlosen Beseitigung

Nach dem Chemikaliengesetz ist der Erzeuger oder Vertreiber von gefährlichen Stoffen oder gefährlichen Zubereitungen verpflichtet, dem Bezieher zumindest bei der Erstlieferung ein Sicherheitsdatenblatt nach ÖNORM Z 1008 mitzuliefern.

Das Sicherheitsdatenblatt hat für das jeweilige Gut folgende Angaben zu enthalten:
Physikalische und sicherheitstechnische Eigenschaften
Transportkennzeichnung
Besondere Vorschriften
Schutzmaßnahmen für die Lagerung und Handhabung
Maßnahmen bei Störfällen, Unfällen und Bränden
Toxikologische und ökologische Auswirkungen
Weitere Hinweise zur Entsorgung, z.B. Angabe der Schlüsselnummer nach      Sonderabfallkatalog ÖNORM S 2100

Farbkennzeichnung von Gasflaschen

Gasflaschen müssen durch einen Farbring auf der Flaschenschulter oder durch einen gänzlichen Farbanstrich gekennzeichnet sein.
Die Farben beziehen sich auf den Flascheninhalt und sind als Ergänzung zu den Flaschenaufklebern, welche primär zur Inhaltsbestimmung vorgesehen sind, zu verstehen.

Flaschenfarben sind eine wichtige Hilfe bei der Inhaltsbestimmung, wenn das Lesen des Aufklebers nicht möglich ist, insbesondere dann, wenn man sich der Gasflasche nicht genügend nähern kann. Maßgebend ist die Farbe der Flaschenschulter.

Die bisher in Österreich genormte Gasflaschenkennzeichnung muss bis 1. Juli 2006 stufenweise auf die europäische Normung umgestellt werden.

Flüssiggasflaschen (für Propan, Butan und deren Gemische) sowie Druckgaspackungen sind von der Farbkennzeichnung ausgenommen. Diese sind üblicherweise mit einem Flammensymbol gekennzeichnet.


Atemgifte

Arten

Das sind in der Luft befindliche Schadstoffe in Form von Gasen, Dämpfen oder Stäuben, die vorwiegend mit der Atemluft in den Körper gelangen.

Leichter als Luft (z.B. Ammoniak, Erdgas, Kohlenmonoxid)

Im Freien: Gefahr an der Entstehungs- oder Austrittstelle, verflüchtigen sich relativ rasch In geschlossenen Räumen: hohe Konzentration möglich, daher sehr gefährlich, betroffene Räume gut lüften (Fenster und Türen öffnen)

Schwerer als Luft (z.B.Benzindämpfe, Chlor, Flüssiggas, Kohlendioxid)

Im Freien: gefährliche Konzentrationen in Kanälen, Bodenvertiefungen, windgeschützten Stellen, aber auch Kellerräumen In geschlossenen Räumen: gefährliche Konzentration vorwiegend in Bodennähe, fließen durch Bodenöffnungen und Stiegen in tiefer gelegene Räume (Keller) ab

Wirkung auf Menschen

Erstickende Wirkung

Beispielsweise durch Stickstoff aber auch durch Gase und Dämpfe, die schwerer als Luft sind und daher die Atemluft verdrängen (z.B. Kohlendioxid und Flüssiggas)

Reiz- und Ätzwirkung

Zerstörung der Atmungsorgane, der Augen und der Haut (z.B. Ammoniakdämpfe, Chlor, nitrose Gase)

Blut und Nervengifte

Diese Atemgifte gelangen durch den Gasaustausch der Lunge ins Blut und damit in die Körperorgane. Ihr Vorhandensein ist oft nicht erkennbar, die Folgen sind Spätwirkungen! Dazu gehören u.a. Äther-, Benzin- und Benzoldämpfe, Kohlenmonoxid, Chloroform

Schutzmassnahmen

3A- Regel

Abstand

Entfernung aus der Gefahrenzone ist der sicherste Schutz

Abschirmung

Schutzbekleidung, Deckung, geschützten Raum aufsuchen

Aufenthaltszeit

Aufenthaltszeit so kurz wie möglich halten! In der Gefahrenzone nur dann aufhalten, wenn dies zur Rettung oder Gefahrenabwehr unbedingt notwendig ist.

Worauf besonders zu achten ist

Brennbare Gase

Anlagen für die Verwendung brennbarer Gase dürfen nur von Fachleuten errichtet und in Betrieb genommen werden.
Gasleitungen und Gasflaschenanschlüsse müssen dicht sein.
Dichtheitsprüfung nur mit Prüfspray oder Seifenwasser durchführen.
Keinesfalls die Dichtheit durch Ableuchten mit offener Flamme überprüfen.

Bei Gasgeruch im Haus besteht Explosionsgefahr, daher:
Betroffene Räume gut lüften
Kein offenes Feuer oder Licht verwenden
Keine Lichtschalter betätigen
Keine Klingelanlage betätigen
Nicht in diesen Räumen telefonieren
Elektrische Geräte im bestehenden Schaltzustand belassen
Abschaltung nur außerhalb des Gefahrenbereiches vornehmen
Nachbarn verständigen (Klopfen, keinesfalls klingeln)
Gasanspeisung schließen (beim Gaszähler oder beim Hauptventil der Hausanspeisung)
Gebäude verlassen
Feuerwehr und Gasversorgungsunternehmen benachrichtigen
Undichtheiten an Geräten oder Leitungen vom Fachmann beheben lassen

Erdgas

ist leichter als Luft und verflüchtigt sich nach oben.

Flüssiggas

ist schwerer als Luft, sinkt daher zu Boden und fließt in tiefergelegene Räume ab. Flüssiggasflaschen dürfen nicht in Kellerräumen, aber auch nicht auf Gängen und Stiegenhäusern, in Hauseingängen und Hausdurchfahrten abgestellt werden. Flüssiggas dehnt sich bei Erwärmung stark aus, ab einer Temperatur von 70 °C muss mit dem Bersten von Versandbehältern gerechnet werden. Diese sind deshalb vor Erwärmung zu schützen, dürfen keiner direkten Sonnenbestrahlung ausgesetzt und auch nicht in der Nähe von Öfen und Heizkörpern aufgestellt werden (Abstand von Wärmequellen mindestens 1,5 m).

Spraydosen

enthalten durchwegs brennbare Gase als Treibgas. Vorsicht bei der Verwendung in der Nähe von offenem Licht oder Feuer.

Brennbare Flüssigkeiten

Auch entleerte Behälter von brennbaren Flüssigkeiten können immer noch brennbare Dämpfe enthalten.
Achtung Explosionsgefahr!

Müssen an solchen Behältern Schweißarbeiten durchgeführt werden, dann ist die Reparaturstelle ganz nach oben zu drehen und der Behälter bis unmittelbar unter die Schweißstelle mit Wasser zu füllen. Große Behälter (Tanks, Kessel) müssen für solche Zwecke mit Inertgas gefüllt werden. Heizöl darf nur in dafür geeigneten Behältern (verschließbare Kannen, Kanister, Fässer, Tanks) und nur an dafür zugelassenen Plätzen, innerhalb von Auffangtassen oder Auffangwannen gelagert werden. Die Lagerung brennbarer Flüssigkeiten innerhalb der Wohnung ist nur in begrenzten Mengen und in gut durchlüfteten Räumen ohne Feuerstätte zulässig.
Das Zünden oder Aktivieren von Feststoffbränden durch Zugeben von brennbaren Flüssigkeiten ist lebensgefährlich! Es können plötzliche Stichflammen und Explosionen auftreten.

Auch viele im Haushalt verwendete Reinigungsmittel sind brennbar, Flaschenkennzeichnung beachten!

Feuerwerkskörper

sind mit Spreng- und/oder brennbaren Stoffen gefüllt.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern birgt immer eine Verletzungs- und Brandgefahr. Gebrauchsanweisung und Altersbe-schränkungen sind unbedingt zu beachten. Feuerwerkskörper dürfen nicht in der Nähe von Personen und bei Trockenheit gezündet werden.