Der
vorbeugende Brandschutz umfasst — alle persönlichen Vorkehrungen zur Brandverhütung, — alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur
Schadensbegrenzung für den Fall eines Brandes, — Sicherung der Fluchtwege u. Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen
von Gebäuden u. — Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz.
Vorbeugen ist besser als
löschen!
Vorschriften und
Regeln für den vorbeugenden Brandschutz
Bundesgesetze
z.B. Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung, Acetylenverordnung,
Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Flüssiggasverordnung,
Gasregulativ. Landesgesetze z.B.Bauordnungen, Feuerpolizeigesetze,
Feuerwehrgesetze Regeln der Technik
z.B. Ö NORMEN,TRVB (Technische Richtlinien für den Vorbeugenden
Brandschutz), ÖBFVRL (Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes)
Betriebsinterne Regelungen
z.B. Brandschutzverordnung, Verhalten im Brandfall
Baulicher Brandschutz
Die
wichtigsten und bekanntesten baulichen Brandschutzmaßnahmen sind: — Abstände schaffen und einhalten — Brandabschnitte bilden durch brandbeständige Umfassungswände und
Decken, Brandschutztüren, Brandschutzklappen,
Brandschutzschottungen — Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benützbar bleiben — Feuerstätten und Kamine brandsicher
herstellen und erhalten — brandgesicherte Brennstofflager — ordnungsgemäß errichtete und geprüfte Elektroanlagen — Blitzschutz
Eine wichtige Funktion des baulichen Brandschutzes ist die Verhinderung der Brandund Rauchausbreitung in waagrechter und besonders in
senkrechter Richtung, da sich ein Brand infolge der Thermik am schnellsten
nach oben ausbreitet.
Vor allem Müllabwurfeinrichtungen, Kabel- und Rohrtrassen sowie
Installationsschächte und -kanäle müssen, wenn sie durch
Brandabschnittstrennungen geführt werden, so gebaut sein, dass ein
Übergreifen des Brandes verhindert wird.