Vorbeugender Brandschutz

 

Der vorbeugende Brandschutz umfasst
alle persönlichen Vorkehrungen zur Brandverhütung,
alle baulichen und organisatorischen Maßnahmen zur Schadensbegrenzung für den Fall      eines Brandes,
Sicherung der Fluchtwege u. Notausgänge zum gefahrlosen Verlassen von Gebäuden u.
Vorkehrungen für einen erfolgreichen Feuerwehreinsatz.

Vorbeugen ist besser als löschen!

Vorschriften und Regeln für den vorbeugenden Brandschutz

Bundesgesetze
z.B. Arbeitsstättenverordnung, Gewerbeordnung, Acetylenverordnung, Verordnung über brennbare Flüssigkeiten, Flüssiggasverordnung, Gasregulativ.
Landesgesetze
z.B.Bauordnungen, Feuerpolizeigesetze, Feuerwehrgesetze
Regeln der Technik
z.B. Ö NORMEN,TRVB (Technische Richtlinien für den Vorbeugenden Brandschutz), ÖBFVRL (Richtlinien des Österreichischen Bundesfeuerwehrverbandes)
Betriebsinterne Regelungen
z.B. Brandschutzverordnung, Verhalten im Brandfall

Baulicher Brandschutz

Die wichtigsten und bekanntesten baulichen Brandschutzmaßnahmen sind:
Abstände schaffen und einhalten
Brandabschnitte bilden durch brandbeständige Umfassungswände und Decken,      Brandschutztüren, Brandschutzklappen, Brandschutzschottungen
Fluchtwege und Notausgänge vorsehen, die auch bei Brandeinwirkung benützbar bleiben Feuerstätten und Kamine brandsicher herstellen und erhalten
brandgesicherte Brennstofflager
ordnungsgemäß errichtete und geprüfte Elektroanlagen
Blitzschutz

Eine wichtige Funktion des baulichen Brandschutzes ist die Verhinderung der Brandund Rauchausbreitung in waagrechter und besonders in senkrechter Richtung, da sich ein Brand infolge der Thermik am schnellsten nach oben ausbreitet.

Vor allem Müllabwurfeinrichtungen, Kabel- und Rohrtrassen sowie Installationsschächte und -kanäle müssen, wenn sie durch Brandabschnittstrennungen geführt werden, so gebaut sein, dass ein Übergreifen des Brandes verhindert wird.